Entsprechend dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 07.07.2005 und den dazugehörigen Verordnungen (GasNZV, GasNEV) werden auf dieser Seite die Veröffentlichungspflichten des Netzbetreibers Gas publiziert.
Als Betreiber eines druckgeregelten örtlichen Verteilnetzes ist die Stadtwerke Schkeuditz GmbH zuständig für die Planung und den Betrieb des Gasversorgungsnetzes auf einer Fläche von 23 km². Um die entstehenden Kosten aus Netzbetrieb und Wartung zu decken, müssen wir von jedem Letztverbraucher ein Entgelt für die Nutzung des Gasversorgungsnetzes verlangen. Als Verteilnetzbetreiber garantieren wir den Netzzugang nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen. Die Festsetzung der Erlösobergrenzen Gas für die erste Regulierungsperiode (2009-2012) nach §§ 4, 24 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) wurde mit Bescheid vom 19.01.2009 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) festgelegt.
Die von der Landesregulierungsbehörde mit Bescheid vom 19.01.2009 festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2011 wurde gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasnetz der Stadtwerke Schkeuditz GmbH umgesetzt.
Die Stadtwerke Schkeuditz GmbH ist der Kooperationsvereinbarung (KOV) beigetreten, somit gelten die Netzzugangsbedingungen der jeweiligen KOV für das gesamte Netzgebiet.
- vorläufiges Preisblatt Netzentgelte Gas gültig ab 01.01.2025
- Preisblatt Netzentgelte Gas gültig ab 01.01.2024
- Brennwerte H-Gas § 23 c (6) EnWG
- Netzkarte § 23 c (6) EnWG
- Netzdaten Gas § 23 c (4) EnWG
- Technische Mindestanforderungen § 23 c (4) EnWG
- Tabelle Standardlastprofile § 23 c (6) EnWG
- Netzengpass: nein
- kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten: nein
- Neubau von Leitungen und Verdichterstationen: nein