Ihr Gasanschluss - der richtige Entschluss

Erdgasanschluss

Erdgas ist ein Naturgas. Erdgas wird aus unterirdischen Lagerstätten gefördert. Es ist in Jahrmillionen aus organischen Substanzen entstanden und enthält neben Kohlenstoff viel umweltfreundlichen Wasserstoff.

Anders als das natürliche Erdgas war das künstliche Stadtgas giftig und damit gefährlich. Erdgas enthält kein Kohlenmonoxid, das zu Vergiftungen führt.

Am hohen Energiegehalt von Erdgas liegt es, dass für Heizung und Warmwasser-Bereitung weniger Kubikmeter Erdgas eingesetzt werden müssen, als dies bei Stadtgas erforderlich war. Der durchschnittliche Brennwert für das hier gelieferte Erdgas beträgt ca. 11,0 kWh/m³.

Bei jeder Verbrennung entstehen Schadstoffe und CO2 (Kohlendioxid), die Umwelt und Klima beeinflussen. Bei Erdgas ist das jedoch besonders wenig, verglichen mit anderen fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Heizöl.

Für das Verlegen von Gasleitungen, für die Herstellung von Gasgeräten und für der Installation gelten in Deutschland strengste Sicherheitsvorschriften. Deren Einhaltung wird genau überwacht. Der Sicherheit dient zusätzlich, dass dem von Natur aus geruchlosen Erdgas ein Geruchsstoff beigemengt wird (Odorierung). So kann auch der Laie rechtzeitig eine undichte Stelle durch Riechen wahrnehmen. Das ungiftige Erdgas ist technisch sicher. Darum geschehen Unfälle nur dann, wenn mit Leitungen und Geräten fahrlässig oder vorsätzlich unsachgemäß umgegangen wird.

Mit einem Gashausanschluss haben Sie Anschluss an die Zukunft, denn mit Erdgas lassen sich umweltschonende und energiesparende Heiztechniken besonders gut verwirklichen.

Die Herstellung, Änderung oder Erweiterung von Gashausanschlüssen wird grundsätzlich von den Stadtwerken Schkeuditz ausgeführt. Die Beantragung des Netzanschlusses Gas erfolgt mit dem entsprechenden Antragsformular (PDF, 0,1MB). Zu dem Antragsformular sind die im Formular aufgeführten Unterlagen (Lageplan und Grundrissplan vom untersten Geschoss) beizufügen.

Art, Größe und Einführungsort der Gashausanschlüsse werden in Abstimmung mit dem Anschlussnehmer bzw. Hauseigentümer festgelegt. Die Kosten für den Hausanschluss setzen sich zusammen aus den Hausanschlusskosten und dem Baukostenzuschuss.
Was ist ein Baukostenzuschuss? Baukostenzuschuss ist ein Kundenbeitrag zur teilweisen Deckung notwendiger Kosten für die Erstellung der zur Versorgung dienenden Verteilungsanlagen.

Was sind Hausanschlusskosten? Hausanschlusskosten sind eine einmalige finanzielle Beteiligung des Kunden für die Verbindung zwischen dem Verteilungsnetz und dem Gebäude.
Der Hausanschluss besteht aus Hausanschlussleitung, Isolierstück, Hauptabsperreinrichtung und ggf. Haus-Druckregelgerät. Er ist Eigentum der Stadtwerke Schkeuditz GmbH und wird auf deren Kosten instandgehalten.

Die Gesamtkosten für den Gashausanschluss setzen sich aus Hausanschlusskosten und dem Baukostenzuschuss zusammen.

Unsere Verantwortung für die technische Sicherheit im Haus umfasst die Gasleitung bis zum Hauptabsperrhahn und den Gaszähler.
Für die Kontrolle der Gasgeräte im Haushalt ist der Hauseigentümer oder Vermieter zuständig. Wir erlauben uns daher, sie als Betreiber installierter erdgasbetriebener Anlagen auf folgende "Neue Technische Regel für Gasinstallationen" hinzuweisen.

Im Jahr 2008 ist das DVGW-Arbeitsblatt G600 "Technische Regel für Gasinstallationen", die DVGW-TRGI, mit wesentlichen Neuerungen und notwendigen Anpassungen erschienen.

Neben vielen bereits praktisch eingeführten Neuerungen in der Gasinstallation, wie z. B. dem Einsatz von Gasströmungswächtern, neuen Rohrleitungsmaterialien und Verbindungstechniken wird jetzt die Verantwortlichkeit des Betreibers der Gasinstallationsanlage deutlich herausgestellt. Damit erfolgt eine Änderung, die erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben dürfte, denn in der neuen DVGW-TRGI 2008 wird die bisher empfohlene jährliche Sichtprüfung und 12-jährige Gebrauchsfähigkeitsprüfung zur Pflicht für die Anschlussnehmer, Hauseigentümer oder Hausverwalter.

Zukünftig wird der Anlagenbetreiber im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Gasanlage auch auf die durchzuführende Sichtkontrolle, Inspektion, Wartung und Instandhaltung sowie die zugehörigen Durchführungsfristen schriftlich hingewiesen. Mit Ausnahme der Sichtkontrolle sind diese Arbeiten ausschließlich dem Fachmann (Vertragsinstallationsunternehmen) vorbehalten.

Die Gasgeräte sind nach Vorgaben des Herstellers in der Regel einmal jährlich von einem Fachmann zu prüfen und einer Wartung zu unterziehen (s. Förderprogramm Erdgas).Auch Sie selbst können etwas tun. Gehen Sie regelmäßig Ihre Heizung ab und machen Sie den Jahres-Check mit der Checkliste des DVGW. Vergessen Sie auch nicht Ihre Gasleitungen zu prüfen.

Die Abteilung Gasversorgung  berät Sie gern und unterbreitet Ihnen gern Ihr persönliches Hausanschlussangebot.

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