Die Stadtwerke Schkeuditz als Messstellenbetreiber

Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen

Ansprechpartner und Kommunikationsdaten (xlsx, 32 KB)

Messzugang für Messstellenbetreiber

Voraussetzung für den Messstellenbetrieb

  • Anmeldung bei der Sächs. Eichbehörde (Kopie der Anmeldebestätigung)
  • Nachweis einer "Elektrofachkraft" (in Niederspannung [NS] i. d. R. Eintragung ins Installateurverzeichnis)
  • Beherrschung der Technologie AuS für NS (Bereich Zählung)
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung bei verursachten Schäden, Unterbrechungen bzw. Netzrückwirkungen bei Arbeiten in der Kundenanlage bzw. bei Betrieb der Mess- und Zähleinrichtungen
  • Abschluss des Messstellen- und Messrahmenvertrag

Vertragliche Grundlagen

Das Vertragsmanagement wird durch die Stadtwerke Oelsnitz/V. GmbH abgewickelt.

Die Stadtwerke Schkeuditz GmbH behält sich vor, an dieser Stelle bei Bedarf weitere technische Richtlinien/Aktualisierungen zu veröffentlichen.

Allgemeine Informationen zum Messstellenbetrieb

Das am 2. September 2016 in Kraft getretene „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ (GDEW) ordnet das künftige „intelligente“ Messen grundlegend neu. Der wichtigste Bestandteil des GDEW ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Dieses enthält die Regelungen zum Strom- und Gas-Messstellenbetrieb, u.a. technische Anforderungen an Messeinrichtungen und grundlegende Regelungen zur operativen Abwicklung des Messstellenbetriebs, erforderliche vertragliche Beziehungen der Akteure, Regelungen zu Datenschutz und Datensicherheit und eine Reihe von Verordnungs- und Festlegungsermächtigungen. Dazu veröffentlichen wir nachfolgende Informationen sowie Preise der Standard- und Zusatzleistungen.