Stromkennzeichnung

Mit Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) am 07.07.2005 sind Energieversorgungsunternehmen nach §42 Absatz 1 verpflichtet, den an Sie gelieferten Strom zu kennzeichnen.

Der Energieträgermix unseres Unternehmens für die Stromlieferung im Kalenderjahr 2022 setzt sich zusammen aus:

Kernenergie 11,0 %
Kohle 63,4 %
Erdgas 16,5 %
sonstige fossile Energieträger 1,8 %
Strom aus Erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht gefördert nach dem EEG 7,4 %
Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG 0,0 %

Diese Angaben beziehen sich u. a. auf den Strombezug von unserem Vorlieferanten, der KES Kommunale Energiedienstleistungsgesellschaft Südsachsen mbH und auf den Bezug von Erneuerbarer Energie vom zuständigen Übertragungsnetzbetreiber. Mit dem Energieträgermix sind Umweltauswirkungen von 705 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0003 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.

Der verbleibende Energieträgermix unseres Unternehmens für die Stromlieferung im Kalenderjahr 2022 setzt sich zusammen aus:

Kernenergie 4,8 %
Kohle 28,0 %
Erdgas 7,3 %
sonstige fossile Energieträger 0,8 %
Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG 58,9 %
Strom aus Erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht gefördert nach dem EEG 0,2 %

Damit sind Umweltauswirkungen von 311 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0001 g/kWh radioaktivem Abfall verbunden.

Der Energieträgermix im Kalenderjahr 2022 für die Stromlieferung in unseren Ökostromtarifen setzt sich zusammen aus:

Kernenergie 0,0 %
Kohle 0,0 %
Erdgas 0,0 %
sonstige fossile Energieträger 0,0 %
Strom aus Erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage 41,1 %
Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage 58,9 %

Damit sind Umweltauswirkungen von 0,0 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0 g/kWh radioaktivem Abfall verbunden.

Der Energieträgermix in Deutschland setzt sich im Kalenderjahr 2022 zusammen aus:

Kernenergie 6,6 %
Kohle 32,5 %
Erdgas 10,8 %
sonstige fossile Energieträger 1,2 %
Strom aus Erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage 8,2 %
Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage 40,7 %
Mieterstrom, finanziert aus der EEG-Umlage 0,0 %

Damit sind Umweltauswirkungen von 377 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0002 g/kWh radioaktivem Abfall verbunden.

Transparenz gemäß REMIT

Die Stadtwerke Schkeuditz GmbH ist Marktteilnehmer gemäß der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (Regulation on Energy Market Integrity and Transparency, REMIT).

Hier veröffentlicht die Stadtwerke Schkeuditz GmbH Insiderinformationen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 1227/2011.

Derzeit liegen keine Insider-Informationen nach Art. 4 (1) der REMIT vor.