Stromkennzeichnung

Mit Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) am 07.07.2005 sind Energieversorgungsunternehmen nach §42 Absatz 1 verpflichtet, den an Sie gelieferten Strom zu kennzeichnen.

Der Energieträgermix unseres Unternehmens für die Stromlieferung im Kalenderjahr 2025 setzt sich zusammen aus:

Diese Angaben beziehen sich u. a. auf den Strombezug von unserem Vorlieferanten, der KES Kommunale Energiedienstleistungsgesellschaft Südsachsen mbH und auf den Bezug von Erneuerbarer Energie vom zuständigen Übertragungsnetzbetreiber. Mit dem Energieträgermix sind Umweltauswirkungen von 600 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0000 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.

Kernenergie 0,0 %
Kohle45,8 %
Erdgas 29,8 %
sonstige fossile Energieträger3,3 %
Strom aus Erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht gefördert nach dem EEG 21,0 %
Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG 0,0 %

Der verbleibende Energieträgermix unseres Unternehmens für die Stromlieferung im Kalenderjahr 2025 setzt sich zusammen aus:

Damit sind Umweltauswirkungen von 367 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0000 g/kWh radioaktivem Abfall verbunden.

Kernenergie 0,0 %
Kohle 28,0 %
Erdgas18,2 %
sonstige fossile Energieträger 2,0 %
Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG 50,9 %
Strom aus Erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht gefördert nach dem EEG 0,8 %

Der Energieträgermix im Kalenderjahr 2025 für die Stromlieferung in unseren Ökostromtarifen setzt sich zusammen aus:

Damit sind Umweltauswirkungen von 0,0 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0 g/kWh radioaktivem Abfall verbunden.

HerkunftslandAnteil
Norwegen100,00 %
Kernenergie 0,0 %
Kohle 0,0 %
Erdgas 0,0 %
sonstige fossile Energieträger 0,0 %
Strom aus Erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht gefördert nach dem EEG 49,1 %
Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG50,9 %

Der Energieträgermix in Deutschland setzt sich im Kalenderjahr 2025 zusammen aus:

Damit sind Umweltauswirkungen von 300 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0000 g/kWh radioaktivem Abfall verbunden.

Kernenergie 0,0 % 
Kohle 22,3 % 
Erdgas 14,7 % 
sonstige fossile Energieträger 1,4 % 
Strom aus Erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht gefördert nach dem EEG10,7 % 
Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG 50,9 % 
Mieterstrom, gefördert nach dem EEG 0,0 % 

Transparenz gemäß REMIT

Die Stadtwerke Schkeuditz GmbH ist Marktteilnehmer gemäß der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (Regulation on Energy Market Integrity and Transparency, REMIT).
Hier veröffentlicht die Stadtwerke Schkeuditz GmbH Insiderinformationen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 1227/2011.
Derzeit liegen keine Insider-Informationen nach Art. 4 (1) der REMIT vor.