Informationen zur Soforthilfe im Dezember für Gas- und Wärmekunden

Die Bundesregierung wird Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Energiekosten entlasten. Dazu hat sie für den Monat Dezember eine Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden vorgesehen. Mit dem Start der ersten Stufe der Gaspreisbremse informieren wir über die Umsetzung der Dezemberentlastung.

Die Entlastung erfolgt automatisch. Sie müssen keinen Antrag auf Entlastung bei uns stellen, um von den Dezember-Soforthilfen für Gas und Wärme zu profitieren. Die Entlastungen werden von uns errechnet und an Sie weitergegeben.

Die Ermittlung des Entlastungsbetrages ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Gas ist es ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat, multipliziert mit dem im Dezember gültigen Gaspreis. Wenn der Gaslieferant nicht über diese Verbrauchsprognose verfügt, muss er ersatzweise ein Zwölftel des ihm vom zuständigen Netzbetreiber mitgeteilten und nach gesetzlichen Vorgaben prognostizierten Jahresverbrauchs der Entnahmestelle ansetzen.

Bei Wärmekunden kommt es nur teilweise auf den Jahresverbrauch an. Bei Kunden, die monatliche Abschläge bezahlen, werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen pauschal 120% des Septemberabschlages berücksichtigt. Bei Kunden mit monatsgenauer Abrechnung beträgt der Entlastungsbetrag ein Zwölftel des Vorjahresverbrauchs multipliziert mit dem im Dezember gültigen Wärmepreis.

Im ersten Schritt erhalten Sie eine pauschale Entlastung im Dezember. Die endgültige und genaue Abrechnung des tatsächlichen Entlastungsbetrages erfolgt im zweiten Schritt in der nächsten Turnusrechnung.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass bei Gaskunden der errechnete Entlastungsbetrag nicht zwingend dem Dezemberabschlag entspricht.

 

So werden wir die pauschale Entlastung im Dezember umsetzen:

 

Gaskunden mit monatlichen Abschlägen

Sie bekommen Ihre Soforthilfe, indem wir

• bei Vorliegen eines SEPA-Lastschrift-Mandates die Abbuchung im Dezember stoppen,

• bei Überweisungen auf die vereinbarte Vorauszahlung oder Abschlagszahlung verzichten.

Sollten Sie dennoch im Dezember eine Überweisung (auch Daueraufträge) veranlassen, werden wir diese Zahlung in der nächsten Turnusrechnung verrechnen.

 

Gaskunden mit monatlicher Rechnung

Sie bekommen Ihre Soforthilfe, indem wir den Entlastungsbetrag in der Dezemberrechnung verrechnen.

 

Alle Wärmekunden

Sie bekommen Ihre Soforthilfe, indem wir den Entlastungsbetrag in der Dezemberrechnung verrechnen.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter 034204-73525 zur Verfügung