24-Stunden-Lieferantenwechsel – Das ändert sich ab dem 6. Juni 2025

Zum 6. Juni 2025 treten neue Vorgaben der Bundesnetzagentur in Kraft, die den Wechsel des Stromanbieters beschleunigen sollen. Ziel ist der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Gasverträge sind davon nicht betroffen.

Hier erfahren Sie, was sich konkret ändert und worauf Sie achten müssen:

Mit den neuen Regelungen, die ab dem 6. Juni 2025 gelten, soll der Wechsel des Stromanbieters deutlich schneller vonstattengehen. Sobald Sie einen neuen Vertrag abschließen, stimmen sich Stromlieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber innerhalb von 24 Stunden über den frühestmöglichen Lieferbeginn ab und informieren Sie darüber.

Wichtig: Das bedeutet nicht, dass der Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen ist. Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin gültig. Die Änderungen betreffen ausschließlich den technischen Ablauf im Hintergrund – nicht den Starttermin Ihres neuen Vertrags.

Ab dem 6. Juni 2025 ist es nicht mehr möglich, Ein- oder Auszüge rückwirkend zu melden, dies geht ausschließlich nur noch in die Zukunft. Sie sollten Ihren Umzug daher mindestens 14 Tage im Voraus mitteilen – unabhängig davon, ob Sie ein- oder ausziehen. Ihren Zählerstand können Sie nach der Schlüsselübergabe unkompliziert melden – sowohl beim Ein- als auch beim Auszug.

Die Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels ist ein großer Schritt für alle Beteiligten im Strommarkt. Während der Umstellungsphase nach dem 6. Juni 2025 kann es vereinzelt zu Bearbeitungsverzögerungen kommen.“